Kirchenbeitrag

 

Die evangelische Kirche H.B. in Österreich finanziert sich durch Beiträge der neun Gemeinden und durch staatliche Zuschüsse. Ein wichtiger Teil der Gemeindezahlungen ist der Kirchenbeitrag. Jedes Mitglied einer der neun reformierten Gemeinden muss gemäß der Kirchenbeitragsordnung einen gewissen Betrag seines Einkommens als Kirchenbeitrag der Gemeinde und der Gesamtkirche zur Verfügung stellen.

Mit dem Kirchenbeitrag der Mitglieder wird ein Großteil der Gesamtausgaben der Kirche HB und der einzelnen Gemeinden bestritten. Die Gesamtkirche HB ist z.B. für die Pfarrergehälter zuständig, die einzelnen Gemeinden erhalten mit dem Geld ihre Pfarrhäuser, ihre Kirchen und finanzieren etwaige Bauvorhaben. Die neun Gemeinden sind finanziell selbständig, bekommen also keine Unterstützung der Gesamtkirche. Von all ihren Einkünften (Kirchenbeiträge, Mieteinkünfte etc.) müssen die Gemeinden ca. 50 % an die Gesamtkirche abführen, der Rest bleibt bei der Gemeinde.

In der Praxis heben wir nur so viel Kirchenbeitrag ein, wie wir für sparsames Wirtschaften brauchen, der Kirchenbeitrag soll für unsere Mitglieder keine unzumutbare Belastung sein.

Ich möchte mich auch an dieser Stelle für die geleisteten Kirchenbeitrag unserer Mitglieder sehr herzlich bedanken, sie ermöglichen es uns, auch als kleine Gemeinde unsere vielfältigen Dienste zu erfüllen.

Kurator Johann Lamb

Für alle Fragen rund um das Thema Kirchenbeitrag hat die Evangelische Kirche in Österreich eine eigene Website eingerichtet – diese finden Sie unter www.gerecht.at.