Amtshandlungen

Bei jeder Form von benötigter Hilfe steht Ihnen das Pfarramt der Gemeinde gern zur Seite. Dies betrifft vor allem:

  • Seelsorge und Gespräche in schwierigen Lebenssituationen
  • Amtshandlungen (Begräbnis, Trauung, Taufe, Konfirmation)
  • Kirchenbeitrag
  • Beratung und Hilfe bei finanziellen und familiären Problemen

 

Was ist zu beachten / mitzubringen:

  • bei Anfragen bzgl. Begräbnis bitte vor der Terminvereinbarung mit der Bestattung bitte sicherstellen, dass der Termin mit dem Pfarrer abgestimmt wurde. Danach bitte Kontakt mit dem Pfarrer aufnehmen, der mit Ihnen ein Gespräch vereinbart, in dem inhaltliche und organisatorische Dinge und Abläufe geklärt werden. Hierzu sind keine Unterlagen nötig. Begräbnisse von Nicht-Gemeindemitgliedern, spez. von Ausgetretenen sind nicht selbstverständlich und bedürfen einer Klärung vorab.
  • Bei Taufen bitte um rechtzeitige tel. Terminvereinbarung (0732-380803) bzgl. Tauftermin und -gespräch. Dazu wird die Geburtsurkunde benötigt. Das Patenamt kann nur von Angehörigen christlicher Konfessionen ausgeübt werden.
  • Bei Trauungen bitten wir ebenfalls um rechtzeitige Terminvereinbarung; grundsätzlich kann eine Trauung auch andernorts als in unserer Kirche durchgeführt werden. Bei einer Hochzeit muss ein Partner evangelisch sein. Eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist nicht möglich; jedoch wird ein Segnungsgottesdienst solcher Paare sowie von Paaren ohne standesamtlicher Heirat angeboten.
  • Die Konfirmation findet in der Regel alle zwei Jahre statt; der vorhergehende Konfirmandenkurs dauert von Ende September bis Mitte Mai. Die Jugendlichen entsprechender Jahrgänge werden dazu gesondert eingeladen.